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Ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplanentwurfs „Verlängerung Kapellenweg" gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Heimbuchenthal hat in seiner Sitzung vom 07.03.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Verlängerung Kapellenweg“ gefasst.

 

Der Bebauungsplan bezieht sich auf das Gebiet gemäß nachstehendem Lageplan und ist Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses.

 

 

 

Lageplan

 

Folgende Flurstücke in der Gemarkung Heimbuchenthal liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans:

 

Fl. Nrn. 4435, 4436, 4437, 4438, 4440, 4441, 4441/1, 4441/2 (alle vollständig) sowie 4310/1, 4439, 4684, 4685, 4686, 4690 (alle teilweise).

 

Sachverhalt:

Der Gemeindeverwaltung liegen mehrere Anfragen junger Familien vor, die in Heimbuchenthal ein Baugrundstück suchen. Da das Bemühen der Verwaltung, Grundstückseigentümer unbebauter Grundstücke innerhalb der bebauten Ortslage davon zu überzeugen ihre Anwesen an Bauwillige abzugeben, scheiterte, beabsichtigt die Gemeinde nun in Verlängerung des Kapellenweges ein kleines Wohngebiet zu entwickeln, um jungen Familien dringend benötigten Wohnraum anbieten zu können.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet statt in der Zeit vom

 

29.07.2024 bis einschließlich 16.09.2024

 

Sie können die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „Verlängerung Kapellenweg“ mit Begründung im Rathaus der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 81 in 63872 Heimbuchenthal während der allgemeinen Öffnungszeiten  einsehen.

 

Der Öffentlichkeit wird innerhalb der Auslegungsfrist Gelegenheit zur Einsichtnahme gegeben. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten. Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten“ zum Bauleitplanverfahren „Verlängerung Kapellenweg“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn

 

Heimbuchenthal, 22.07.2024

 

                                                                                               (Siegel)

Rüdiger Stenger

1. Bürgermeister

 

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Bebauungsplan "Verlängerung Kapellenweg"

 

Bebauungsplan

Begründung

Textliche Festsetzungen

 

 

 

 

Da in der letzten Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 12/2024 vom 22.03.2024 eine im neuen Bebauungsplan enthaltene Flurnummer nicht aufgeführt war, wird der Aufstellungsbeschluss nachfolgend erneut bekannt gemacht:

 

Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Verlängerung Kapellenweg" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

 

Der Gemeinderat Heimbuchenthal hat in seiner Sitzung vom 07.03.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Verlängerung Kapellenweg“ gefasst.

 

Der Bebauungsplan bezieht sich auf das Gebiet gemäß nachstehendem Lageplan und ist Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses.

 

Lageplan

Folgende Flurstücke in der Gemarkung Heimbuchenthal liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans:

 

Fl. Nrn. 4435, 4436, 4437, 4438, 4440, 4441, 4441/1, 4441/2 (alle vollständig) sowie 4310/1, 4439, 4684, 4685, 4686, 4690 (alle teilweise).

 

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann zudem im Rathaus der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 81 in 63872 Heimbuchenthal während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde https://www.vgem-mespelbrunn.de/Heimbuchenthal/Aktuelles eingesehen werden.

 

Der Bebauungsplan wird zweistufig im Regelverfahren durchgeführt. Dementsprechend ist für den Bebauungsplan ein Umweltbericht und ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

Sachverhalt:

Der Gemeindeverwaltung liegen mehrere Anfragen junger Familien vor, die in Heimbuchenthal ein Baugrundstück suchen. Da das Bemühen der Verwaltung, Grundstückseigentümer unbebauter Grundstücke innerhalb der bebauten Ortslage davon zu überzeugen ihre Anwesen an Bauwillige abzugeben, scheiterte, beabsichtigt die Gemeinde nun in Verlängerung des Kapellenweges ein kleines Wohngebiet zu entwickeln, um jungen Familien dringend benötigten Wohnraum anbieten zu können.

 

Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn

Heimbuchenthal, 18. März 2024

 

Rüdiger Stenger

1. Bürgermeister

 

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