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Beantragung der Rückzahlung der Straßenausbaubeiträge für die Hauptstraße aus 2014

Mit Bescheiden vom 19.09.2014 hat die Gemeinde Mespelbrunn Vorausleistungen auf den Ausbaubeitrag für den ersten Bauabschnitt an der Hauptstraße Mespelbrunn erhoben.

Mit Rückwirkung zum 01.01.2018 wurden in Bayern die Straßenausbaubeiträge abgeschafft.
Statt den Ausbau der Hauptstraße fiktiv mit einem Teil der Anwohner abzurechnen, hat der Gemeinderat beschlossen, die als Vorausleistung erhobenen Beiträge vollständig an die Bürger zurückzuzahlen.
Der Beitrag wird an die Person zurückerstattet, die damals den Beitragsbescheid erhalten hat.

Hierzu werden demnächst alle Personen, die 2014 einen Bescheid für den Straßenausbaubeitrag bekommen haben, von der Gemeinde angeschrieben, dass sie die Rückzahlung beantragen können.
Dem Schreiben ist ein einheitlicher Antrag auf Rückzahlung beigefügt, den Sie zur Beantragung nutzen können.

Die Vorauszahlungen werden frühestens ab dem 01.05.2025 zurückgezahlt, die Anträge können aber bereits vorher gestellt werden (Art. 19 Abs. 8 Satz 1 KAG).

Da sich in den über 10 Jahren seit Erhebung der Beiträge womöglich einige Daten geändert haben, werden mit dem Antrag die Daten abgefragt, die für die Rückzahlung wichtig sind.
Wir bitten daher darum, auf das Einreichen eigener Anträge zu verzichten und den gemeindlichen Vordruck zu nutzen.

Für zwischenzeitliche Rückfragen stehen wir unter 06092/942-121 zur Verfügung.

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