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Waldbrandgefahr im Landkreis Aschaffenburg – Hinweise zur Vermeidung von Bränden

Die Gefahr von Waldbränden wird auf Grund der bevorstehenden Sommermonate steigen und sollte daher nicht unterschätzt werden.

Regelmäßig veröffentlichen die forstlichen Behörden bei erhöhter Waldbrandgefahr Warn- und Verhaltenshinweise für Waldbesucher, darüber hinaus erhalten Sie auch die Informationen aus dem Amtsblatt oder der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn.

Bei erhöhter Waldbrandgefahr sollten folgende Hinweise von allen Beteiligten beachtet werden:

- Melden Sie Waldbrände sofort an die Feuerwehr unter Tel. 112

- In den Wäldern gilt ein gesetzlich normiertes Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober (gilt unter anderem nicht für den Waldbesitzer), Art 17Abs. 3 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG)

- Werfen Sie beim Auto- oder Bahnfahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster

- Im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) darf grundsätzlich gemäß Art. 17 Abs. 1 S. 1 BayWaldG kein offenes Feuer / eine offene Feuerstätte ohne eine Erlaubnis der Gemeinde betrieben werden. Bei offenen Feuerstätten sind die von ihnen ausgehenden Gefahren besonderes zu berücksichtigen; von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten mindestens 100 Meter entfernt sein

- Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann

- Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht behindert werden

- Bei starkem Wind dürfen Feuerstätten nicht benutzt werden und das Feuer ist sofort zu löschen, § 4 Abs. 2 der Landesverordnung über die Verhütung von Bränden (VVB)

 - Die finanziellen Folgen für den Brandverursacher und die landeskulturellen Folgen für den Wald und für die Bevölkerung können enorm sein

- Offene Feuerstätten sind ständig unter Aufsicht zu halten und bei Verlassen der Feuerstelle müssen Feuer und Glut vollkommen erloschen sein, § 4 Abs. 3 VVB

- Waldbesitzer sollten Reisig und Restholz bei Waldbrandgefahr nicht verbrennen, sondern abtransportieren, häckseln oder einen Witterungsumschwung abwarten

Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Feuer finden sich im BayWaldG, im Landesstraf und Verordnungsgesetz (LStVG) und VVB. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

Zudem müssen Brandverursacher mit beträchtlichen Schadensersatzforderungen und gegebenfalls auch Strafverfahren rechnen.

 

Aktuell ist die Waldbrandgefahr in der mittleren Gefahrenstufe, diese kann sich jedoch aufgrund der derzeitigen Wetterlage schnell erhöhen.

 

Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Landkreis Aschaffenburg unter folgendem Link:

Waldbrand / Landkreis Aschaffenburg

 

 

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