Um ein Feuerwerk an einem anderen Tag als dem 31. Dezember und 01. Januar zu zünden, müssen Sie das Feuerwerk anzeigen und es muss Ihnen eine Erlaubnis zum Abbrennen und Erwerb eines Feuerwerks erteilt werden.
Die Erlaubnis können Sie bei der Gemeinde mithilfe dieses Antrags beantragen.
Die Kosten für das Ausstellen einer Erlaubnis betragen 100,00 €.
Der Antrag muss gemäß § 23 Abs. 2 der 1. SprengV zwei Wochen vorher gestellt werden.
Für Feuerwerke in der Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtstraßen sind, muss der Antrag vier Wochen vorher gestellt werden.
Wenn Sie einen Erlaubnisbescheid nach §§ 7, 27 SprengG oder einen Befähigungsschein nach § 20 SprengG besitzen, müssen Sie ein Feuerwerk nur anzeigen.
Eine Erlaubnis muss dann nicht mehr ausgestellt werden.