So erhalten Kleinstunternehmen der Grundversorgung Unterstützung bei Investitionen
Eine gute Nahversorgung steigert die Lebensqualität für die Menschen in Dörfern enorm.
Die Dorferneuerung fördert deshalb bestehende und neue Kleinstunternehmen der Grundversorgung wie Dorfladen, Bäcker und Metzger, Dorfwirtshaus, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Fachgeschäfte und Handwerksbetriebe.
So erhalten Kleinstunternehmen der Grundversorgung Unterstützung bei Investitionen
Die Menschen im ländlichen Raum erwarten gleichwertige Lebensbedingungen und eine hohe Lebensqualität mit einer funktionierenden Grundversorgung in ihrem Lebensumfeld. Darauf sind besonders ältere Menschen und Menschen ohne eigenes Auto, aber auch Familien dringend angewiesen.
Wichtig ist dabei vor allem ein am Ort oder in der Nähe erreichbares Angebot an Gütern und Dienstleistungen, um die Dörfer lebendig und attraktiv zu erhalten. Dieses Ziel ist Bestandteil aller Dorferneuerungen, in denen mit Investitionen in Kleinstunternehmen die tägliche und wöchentliche sowie unregelmäßige Nahversorgung in Gemeinden und ihren Dörfern verbessert werden können.
Kleinstunternehmen stärken auch die Innenentwicklung der Dörfer
In Dorferneuerungen können Kleinstunternehmen gefördert werden, wenn sie in die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung investieren. Die Gelder sollen eingesetzt werden, um die Bedürfnisse der Menschen mit Gütern oder Dienstleistungen des wiederkehrenden Bedarfs zu decken – etwa für die Nahversorgung, die Instandhaltung von Gebäuden oder Gesundheits- und Pflegedienstleistungen. Mit dieser Förderung kann die Dorferneuerung noch besser dazu beitragen, die ländlichen Räume zukunftsfähig und lebenswert zu gestalten. Diese Maßnahmen sichern und schaffen zudem Arbeitsplätze, was Dörfer zusätzlich stärkt.
Ziel ist es darüber hinaus, dass die Investitionen in leer stehende oder in vom Leerstand bedrohte Gebäude sowie in ihre Modernisierung verhindern, dass die Ortskerne aussterben. Zudem gilt: Wer im Dorf Bestehendes revitalisiert, vermeidet unnötigen Flächenverbrauch. Deshalb werden Investitionen, die der Innenentwicklung dienen, besonders gefördert.
Ziel der Ländlichen Entwicklung ist die Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse durch die Stärkung ländlicher Gemeinden und ihrer Dörfer als zukunftsfähige, attraktive und vitale Lebensräume. Ein wichtiges Teilziel ist dabei die Schaffung und Erhaltung einer ausreichenden Grundversorgung.
Wer und was kann gefördert werden?
- Kleinstunternehmen zur Deckung des regelmäßigen Bedarfs: Dazu zählen alle bestehenden und neuen Kleinstunternehmen, die täglich bis wöchentlich nachgefragt werden, wie Bäckerei, Metzgerei, Gastwirtschaft, Dorfladen oder Pflegedienstleistungen. Gefördert werden können Investitionen, die der Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung dienen.
- Kleinstunternehmen zur Deckung des unregelmäßigen Bedarfs: Hierunter fallen bestehende und neue Handwerksbetriebe (z. B. Schreinerei, Autowerkstatt), Dienstleistungsunternehmen (z. B. Floristik, Physiotherapeut) und der Einzelhandel mit Gütern des unregelmäßigen Bedarfs (z. B. Fachgeschäfte, Buchhandlung). Gefördert werden können bauliche Investitionen, wenn sie zur Innenentwicklung der Ortschaft beitragen.
Wie sieht die Förderung konkret aus?
Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investitionen müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Dann kann eine Förderung mit bis zu maximal 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
Die Förderung kann höchstens 200.000 Euro betragen. Es gelten die Regelungen für De-minimis-Beihilfen (Gewerbe). Für die geplanten Ausgaben sind Angebote einzuholen und je nach Höhe ist das entsprechende Vergabeverfahren zu wählen.
Weitere Voraussetzungen zur Förderung von Kleinstunternehmen sind:
- Die Förderung des Kleinstunternehmens erfolgt im Rahmen einer Dorferneuerung.
- Das Unternehmen beschäftigt weniger als 10 Mitarbeiter und der erzielte Jahresumsatz liegt unter 2 Mio. Euro.
- Der Antragsteller muss die erforderliche Qualifikation für die Führung nachweisen.
- Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ist nachgewiesen.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gewährleistet.
- Die Vorhaben dürfen vor der Bewilligung nicht begonnen werden.
- Das Unternehmen muss eigenständig sein und Güter oder Dienstleistungen der Grundversorgung erbringen.
Antragstellung und ausführliche Informationen
Es wird dringend empfohlen, das geplante Vorhaben bereits vor der Antragstellung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung grundsätzlich vorzubesprechen. Dabei wird u. a. geklärt, ob der Bedarf für die Bereitstellung des betreffenden Gutes oder der betreffenden Dienstleistung der Grundversorgung unter Berücksichtigung gleichartiger, bereits bestehender Einrichtungen gegeben ist.
DER WEG ZUM ERFOLG
1. Anfrage beim Amt für Ländliche Entwicklung
2. Beratung durch das Amt für Ländliche Entwicklung
3. Antragstellung beim Amt für Ländliche Entwicklung
4. Genehmigung der Maßnahme durch das Amt für Ländliche Entwicklung
5. Ausführung der Maßnahme durch den Antragsteller
6. Vorlage der Rechnungen und Beleg durch den Antragsteller beim Amt für Ländliche Entwicklung
7. Prüfung der eingereichten Unterlagen durch das Amt für Ländliche Entwicklung
8. Auszahlung der Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung
Ihren Antrag reichen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung ein. Für Rückfragen stehen Ihnen an den Ämtern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sachgebiete Dorferneuerung und Bauwesen zur Verfügung.
Die Kontaktdaten zu Ihrem zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung:
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40 · 97082 Würzburg
Telefon 0931 4101-0
Fax 0931 4101-250
poststelle@ale-ufr.bayern.de
www.landentwicklung.bayern.de
Merkblatt zur Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Förderung Merkblatt Kleinstunternehmen
Leistungsspektrum Förderung Kleinstunternehmen