Allgemeinverfügung des LRA Aschaffenburg vom 17.08.2022
Bis vorerst einschließlich den 30. September 2022 wird es im gesamten Landkreis untersagt, Wasser aus fließenden Gewässern – mit Ausnahme des Mains – zu entnehmen. Grund hierfür sind die anhaltende Trockenheit und die daraus resultierenden niedrigen Wasserstände.
Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden.
Die vorübergehende Untersagung schränkt die sogenannten Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauche ein. Das heißt, dass auch Schöpfen mit Handgefäßen wie zum Bespiel Eimern und Gießkannen verboten ist.
Nur wer eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamtes hat, darf entgegen dieses vorübergehenden Verbots auch weiterhin Wasser entnehmen.
Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.